Gutachten

Gutachten

In Deutschland verzeichnen wir eine stetig steigende Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen.

Vor allem Gerichte benötigen für Gerichtsgutachten qualifizierte, neutrale und objektive Sachverständige.

Unsere Sachverständigen haben durch die Auslobung der Landwirtschaftskammer zum „öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen“ die Qualifikation und Zulassung als Gerichtsgutachter erworben.

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.

Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.

Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers, da er dann nicht im Verdacht steht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauttragt, wie es die Prozessordnungen deutscher Gerichte verlangen.

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem autwändigen Prüfvertahren unterziehen.

Anschließend steht ihrer Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft.

Bereits öffentlich bestellte Sachverständige können daher diesen Status auch wieder verlieren. wenn Ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Wer offentlich bestellte Sachverständige beauftragt, erhält damit Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.

Quelle: Institut für Sachverständigenwesen